Häufige Fragen
In der Regel sollte eine kieferorthopädische Kontrolluntersuchung zwischen dem 9.-11. Lebensjahr erfolgen. In Einzelfällen ist es auch ratsam Kinder im Vorschulalter/ Kindergartenalter untersuchen zu lassen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Sollte Sie sich unsicher sein, stehen wir Ihnen gerne mit professionellem Rat zur Verfügung.
Auch wenn noch alle oder viele Milchzähne im Kindergebiss vorhanden sind, sollten bereits bestimmte Zahnfehlstellungen korrigiert werden.
Einseitiger oder beidseitiger Kreuzbiss: Diese Fehlbisse können sich ungünstig auf das Unterkieferwachstum auswirken und so zu schiefen Gesichtern führen.
Großer Überbiss: Hier besteht ein hohes Risiko, dass die Schneidezähne bei einem Sturz auf das Gesicht abbrechen.
Vorzeitiger Milchzahnverlust: Milchzähne haben eine Platzhalterfunktion. Bei frühzeitigem Verlust wird die Lücke für die bleibenden Zähne kleiner, weil die hinteren Zähne nachrücken.
Nein! In bestimmten Fällen ist es sogar sinnvoll, dass noch nicht alle bleibenden Zähne im Seitenbereich da sind.
Ein Behandler-Wechsel sollte nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Umzug, stattfinden. Ein Wechsel kann häufig mit einer Verlängerung der Behandlungsdauer, höheren Kosten und eventuell sogar mit einer Änderung der Therapie verbunden sein.
Gerne dürfen Sie sich aber bei uns zur Zweitmeinung vorstellen.
Die Kosten für die Untersuchung der Zähne und die umfassende Beratung über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten übernimmt die Krankenversicherung.
Kiefergelenksuntersuchungen stellen eine Ausnahme dar und dürfen laut Sozialgesetzbuch nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Kosten dafür tragen seine Eltern.
Bei dem ersten Besuch in unserer Praxis findet eine umfassende Untersuchung der Zähne, der Kiefer und der Gesichtsstrukturen statt. Dabei wird festgestellt, ob und zu welchem Zeitpunkt eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.
Gemeinsam werden die Behandlungsmöglichkeiten besprochen.
Dabei legen wir großen Wert auf die Erwartungen, Wünsche und Ansprüche unserer Patienten individuell einzugehen.
Ja, zu den normalen Kontrollterminen dürfen Kinder und Jugendliche gerne alleine zu uns kommen.
Bei den ersten Terminen ist es allerdings wichtig, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, dabei sind.
Nach dem Beratungsgespräch fertigen wir Behandlungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Abformungen) in unserer Praxis an, um einen Behandlungsplan zu erstellen.
Gelegentlich muss dieser noch einmal besprochen werden, bevor wir mit der kieferorthopädischen Behandlung in ca. 5-7 Wochen starten.
So ermöglichen Sie uns eine bessere Organisation in unserer Praxis und verhelfen Schmerzpatienten zu einem frühzeitigeren Termin.
Nein! Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen um eine telefonische Terminabsprache.
Sollte es sich um einen Notfall handeln, bekommen sie selbstverständlich einen kurzfristigen SOS-Termin bei uns.
Eine Kieferorthopädische Behandlung gliedert sich in:
1) Beratungsgespräch
2) Erstellung der Behandlungsunterlagen
3) Planaufstellung
4) ggf. Planbesprechung
5) ggf. Behandlungsgenehmigung durch Krankenkassen
6) Einsetzen der Behandlungsgeräte
7) Aktive Behandlungsphase (Verschiebung der Zähne und/ oder Kiefer)
8) Retentionsphase (Fixierung des Behandlungsergebnisses)
9) Behandlungsabschluss
Da wir viel Wert auf Funktionalität legen, arbeiten wir vor allem eng mit erfahrenen Manualtherapeuten, Logopäden und Osteopathen zusammen. Ein interdisziplinärer Austausch mit Ärzten anderer Fachrichtungen ist für uns selbstverständlich.
Die Behandlungsdauer ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Es gibt aber Erfahrungswerte, die als Maßstab genommen werden können. Die aktive Behandlungszeit, bei der Zähne in ihre gewünschte Stellung bewegt werden (z.B. mit einer festen Zahnspange), dauert ca. 1,5 bis 2 Jahre insofern alle bleibenden Zähne miteinbezogen werden können. In der anschließenden Retentionssphase (z.B. mit einer losen Zahnspange) wird das Behandlungsergebnis stabilisiert.
Bei kieferorthopädischen Behandlungen geht es meistens um sanfte Korrekturen an den Zähnen und an den Kiefern, um Risiken und Nebenwirkungen einer Zahnspange (z.B. Wurzelverkürzungen, Entzündungen des Zahnnerves, etc.) zu minimieren.
Zähne können bei Kindern/ Jugendlichen maximal einen mm pro Monat bewegt werden.
In vielen Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Jedoch decken diese Leistungen lediglich eine Grundversorgung des Patienten ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen während einer kieferorthopädischen Behandlung 80% der Kosten. Die restlichen 20% der Behandlungskosten müssen die Eltern vorläufig selber tragen. Nach erfolgreicher Behandlung erstattet die gesetzliche Krankenversicherung den Eltern diesen Betrag.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt lediglich die Kosten für eine kieferorthopädische Grundversorgung.
Fortschrittlichere und sanftere Behandlungsmethoden, die unter anderem einen Zahnerhalt und ein besseres Ergebnis ermöglichen, sind kein Bestandteil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenkassen.
Wir beraten Sie gern individuell über die Behandlungsalternativen und passen diese mit Ihnen gemeinsam auf die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes an.
Freiwillige zusätzliche Versicherungen, die die Kosten bei zahnärztlichen Behandlungen übernehmen, sind besonders empfehlenswert für gesetzlich versicherte Patienten.
Nein! Einige Parameter werden durch die gesetzlichen Vorgaben nicht abgedeckt und stellen ein erhebliches Risiko für spätere Folgeschäden dar (Kiefergelenkserkrankungen, CMD, Parodontitis, verstärkte Abnutzung des Zahnschmelzes, etc.)
Unsere Praxis wird als Bestellpraxis mit festen Terminen geführt. Da die meisten unserer Patienten schulpflichtig sind, finden die Termine hauptsächlich nachmittags statt. Bestimmte Termine, wie die das Einsetzen oder Entfernen von festsitzenden Zahnspangen müssen aus organisatorischen Gründen vormittags erfolgen, da sie mehrere Stunden dauern können.
Feste und herausnehmbare Zahnspangen haben unterschiedliche Aufgaben und Funktionen. Sie können sich nur selten gegenseitig ersetzen.
Wenn zusätzlich Zahngrößenmissverhältnisse, Kieferfehlstellungen und/ oder Fehlstellungen im Seitenzahnbereich bestehen, wäre das Behandlungsergebnis in Gefahr und es käme zu erneuten Zahnverschiebungen. Ein Haltedraht auf der Zahnrückseite ist kein Ersatz für ein gesichertes Ergebnis, da dieser sich in solchen Fällen häufig lösen würde.
Nein! Die Mindesttragezeit einer losen Zahnspange muss mindestens 11 Stunden täglich sein.
Je nach Versicherung und Vertragsbedingungen muss eine Ersatzspange bei Verlust ggf. selbst bezahlt werden. Im Einzelfall entscheidet die Krankenkasse.
Die Behandlungsdauer ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Es gibt aber Erfahrungswerte, die als verlässlicher Maßstab genommen werden können
Insofern alle bleibenden Zähne mit einbezogen werden können, dauert eine Behandlung mit fester Zahnspange in der Regel 1,5 bis 2 Jahre.
Nein, die Zahnspange setzt keine Schäden an den Zähnen. Die gefürchteten weißen Flecken nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen werden durch unzureichende Zahnpflege verursacht.
In unserer Praxis wird die Prophylaxe sehr intensiv betrieben. Beispielsweise empfehlen wir allen Patienten, die eine feste Zahnspange bekommen, die sogenannte Glättflächenversiegelung. Dabei handelt es sich um einen fluoridhaltigen Schutzlack, der um das Bracket herum aufgetragen wird. Dadurch ist dieser besonders anfällige Bereich der Zähne besser vor Demineralisierung der Zahnhartsubstanz geschützt. Die Versiegelung ersetzt jedoch nicht die häusliche Zahnpflege, die während der festsitzenden Apparaturen unbedingt notwendig ist. Dazu gehören der Einsatz von besonderen Interdental-Bürstchen und die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Hauszahnarzt.
Mit etwas Übung und Geduld stellt das Spielen von Blasinstrumenten aber auch mit Zahnspange kein Problem dar.
Nein, das Einsetzen einer festsitzenden Zahnspange tut nicht weh.
Im Anschluss entsteht gelegentlich ein „ziehendes Gefühl“ oder eine „leichte Spannung“.
In einigen Fällen kann es auch schon mal zu vorübergehenden Beschwerden beim Zusammenbeißen der Zähne kommen.
Durch die Verwendung thermo-elastischer Drähte kann dem aber gut mit kalten Getränken entgegengewirkt werden.
Die feste Zahnspange, bestehend aus Metall- oder Keramikbrackets, werden mit einem speziellen Zahnkleber auf den Zahnschmelz aufgeklebt.
Ja! Die Kontrolluntersuchungen beim Hauszahnarzt und die Prophylaxe reduzieren zusätzlich das Kariesrisiko.
Beim Essen entstehen Scherkräfte, die dazu führen können, dass sich die Brackets lösen können.
Deshalb sollte auf zähe und klebrige Dinge wie Gummibärchen, Kaubonbons oder Lakritz vollständig verzichtet werden, da sie die Zahnspange beschädigen oder zum Verlust der Brackets führen können.
Unmittelbar nach dem Einsetzen der festen Zahnspange informiert Sie unser Fachpersonal gründlich und gibt Ihnen wichtige Hinweise im Umgang mit der Apparatur.
Gummizüge sind wichtiger Bestandteil einer Behandlung mit Brackets.
Dadurch werden Nebenwirkungen minimiert, Zahnbewegungen durchgeführt oder gefördert und bereits korrigierte Zahnstellungen fixiert.
Sollten Gummizüge nicht zuverlässig und nach unseren Anweisungen getragen werden, ist das Behandlungsergebnis in Gefahr. Häufig müssen dann zusätzliche Geräte eingesetzt werden, deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen oft nicht übernehmen. Zudem verlängert sich häufig eine kieferorthopädische Behandlung um mehrere Monate bis Jahre.
Kann eine herausnehmbare Zahnspange für mehrere Tage oder Wochen nicht getragen werden, ist es wichtig, dass umgehend ein Kontrolltermin bei uns ausgemacht wird, da die Zahnspange nach längerem Nichttragen nicht mehr passt.
Bei Problemen mit der festen Zahnspange ist die erste Möglichkeit das Abdecken der störenden Teile mit Schutzwachs oder mit Schutzsilikon, das wir jedem Patienten beim Einsetzen der festen Zahnspange mitgeben. Auch hier muss umgehend ein Kontrolltermin ausgemacht werden. Am Wochenende können Sie uns in dringenden Fällen auch privat telefonisch erreichen.
Während unserer Urlaubszeiten können Sie der Ansage auf unserem Anrufbeantworter entnehmen, wer unsere Praxis vertritt. Wir bemühen uns immer um die Vertretung durch einen Kollegen in der näheren Umgebung.
Wenn ein entsprechendes Behandlungsergebnis erreicht, die Frontzähne mit einem Haltedraht fixiert und die Haltespangen, wie empfohlen getragen wurden, ist das Risiko einer Zahnverschiebung relativ gering.
In den meisten Fällen kommt es zu Zahnverschiebungen, wenn die Zahnspangen zur Stabilisierung nicht nach unseren Anweisungen getragen werden.
Nein! Eine Garantie in der Medizin gibt es nicht.
Der Behandler schuldet aber dem Patienten eine Behandlung mit regelrechten Standards.
Nein. Diese müssen nur entfernt werden, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist oder die Position so ungünstig ist, dass sie nicht in den Zahnbogen einzuordnen sind.
In der Regel sollte keine Entfernung vor dem 14. Lebensjahr erfolgen. Das Zusammenschieben der Frontzähne hat laut wissenschaftlichen Untersuchungen nichts mit dem Durchbruch der Weisheitszähne zu tun.
Zähne haben immer eine gewisse Beweglichkeit und haben das Potential zur Drehstellung. Zudem gibt es zeitlebens einen Drift der Seitenzähne nach vorne. Dadurch besteht immer ein Risiko eines Engstandes, vor allem im vorderen Bereich.
Das Zusammenschieben der Frontzähne hat laut wissenschaftlichen Untersuchungen nichts mit dem Durchbruch der Weisheitszähne zu tun.
Da mit zunehmendem Alter das Bindegewebe weicher wird und an Elastizität verliert, steigt die Gefahr einer Zahnverschiebung. Diese kann ein Retainer aufhalten.